Alle Teilnehmenden eines Bildungs- oder Sprachprogramms der GISB GmbH haben das Recht auf:
- die Achtung seiner / ihrer Menschenwürde;
- Gewissens- und Glaubensfreiheit;
- Schutz auf Leben und Gesundheit;
- eine qualifizierte medizinische Versorgung im Krankheits- oder Verletzungsfall während des Programms der GISB GmbH.
Teilnehmende des Ausbildungs- oder Sprachprogramms der GISB GmbH sind während der Dauer des Programms verpflichtet:
- die Anforderungen und Regeln der Jugendherberge (Ort der Niederlassung) zu achten;
- die internen Regelungen des GISB GmbH Programms zu befolgen;
- die Jugendherberge ohne Erlaubnis der Vertreter der GISB GmbH (des Organisators des GISB GmbH) nicht zu verlassen;
- grundlegende Hygieneanforderungen zu erfüllen (persönliche Hygiene, Selbstbedienung, Verhalten im Speisesaal, Sicherstellung der Sauberkeit im Zimmer);
- Verantwortung für die Sicherheit von persönlichen Wertsachen zu tragen, welche nicht beim Organisatoren des GISB GmbH Programms oder der Begleitperson der Gruppe hinterlegt wurden;
- Verantwortungsvoll mit dem Eigentum der Jugendherberge umzugehen (im Falle eines Schadens für die Kosten zu haften);
- keine Handlungen durchzuführen, welche die eigene Gesundheit oder der Gesundheit anderer gefährdet;
- Sorge für die umliegende Natur und die Tierwelt zu tragen;
- sich an die Regeln des Brandschutzes zu halten.
Anforderungen an die persönliche Hygiene der Teilnehmenden am Bildungs- oder Sprachprogramm der GISB GmbH:
- Hände waschen vor dem Essen;
- morgens und vor dem Schlafengehen täglich die Zähne zu putzen;
- täglich zu duschen oder sich zu waschen;
- das Bett sauber zu halten und dieses selbst zu machen nach dem Schlafen;
- ausgezogen in Unterwäsche/Pyjamas zu schlafen und nicht in einem Sportanzug/in Kleidung oder Schuhen.
Streng verboten:
- Waffen, Spirituosen, Tabakerzeugnisse, giftige oder narkotische Substanzen mitzubringen, an andere Personen abzugeben oder zu verwenden;
- Gegenstände und Substanzen zu verwenden, die zu Explosionen und Bränden führen können;
- Einschüchterung, Belästigung, Erpressung und Ausübung physischer Stärke gegenüber anderen Teilnehmenden im Programm der GISB GmbH;
- politische Themen diskutieren;
- das Gelände ohne Erlaubnis der Organisatoren des Programms GISB GmbH (Vertreter der GISB GmbH) zu verlassen;
- schwimmen in Gewässern ohne die Erlaubnis der Organisatoren des Programms GISB GmbH (Vertreter der GISB GmbH).
Im Falle eines Verstoßes gegen einen dieser Punkte haben die Organisatoren des Bildungs- oder Sprachprogramms GISB GmbH das Recht, nach schriftlicher Mitteilung, einen Teilnehmenden vom Aufenthalt im Programm auszuschließen und ohne Anspruch auf Entschädigung zurück zur Heimatadresse zu schicken. Alle damit verbundenen Kosten (Flug, etc.) werden vom Teilnehmenden/von den Eltern des Teilnehmenden getragen.